Stand: 20.01.2026
Stand: 15. Oktober 2023
Stratos Strategiepartner UG (haftungsbeschränkt)1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Stratos Strategiepartner UG (haftungsbeschränkt), Mainzer Landstraße 12, 60325 Frankfurt am Main (nachfolgend „Berater“) gelten für alle Verträge, Angebote, Beratungsleistungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen, die zwischen dem Berater und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Rahmen der Unternehmensberatung geschlossen oder angebahnt werden. Der Kunde ist ein Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Berater ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Berater in Kenntnis der AGB des Kunden vorbehaltlos Leistungen erbringt. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB.
1.3. Diese AGB finden auch auf alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Inanspruchnahme der Leistungen des Beraters gelten diese AGB als angenommen.
1.4. Sofern in diesen AGB die Schriftform gefordert wird, ist diese auch durch E-Mail oder Telefax gewahrt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Elektronische Dokumente, die keine qualifizierte elektronische Signatur tragen, erfüllen die Schriftform in Bezug auf Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag nur, wenn sie von beiden Parteien explizit als verbindlich anerkannt werden.
2.1. Die Angebote des Beraters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot abzugeben.
2.2. Ein Vertrag zwischen dem Berater und dem Kunden kommt erst zustande, wenn der Berater ein vom Kunden unterbreitetes Angebot annimmt oder eine schriftliche Auftragsbestätigung an den Kunden sendet. Dies kann auch durch eine Bestätigung per E-Mail erfolgen, sofern die wesentlichen Vertragsbestandteile (Leistungsumfang, Vergütung, Zeitrahmen) klar definiert sind. Der Kunde ist an sein Angebot in der Regel für 14 Kalendertage ab dem Datum der Absendung gebunden, sofern keine andere Frist vereinbart ist.
2.3. Die Annahme eines vom Berater unterbreiteten verbindlichen Angebots durch den Kunden muss innerhalb der im Angebot genannten Frist schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Eine mündliche Annahme oder eine Annahme durch schlüssiges Verhalten (z.B. die Übermittlung von Unterlagen zur Leistungserbringung) bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Berater, um Gültigkeit zu erlangen.
2.4. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird im individuellen Beratungsvertrag, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung (z.B. Projektvertrag, SOW – Statement of Work) verbindlich festgelegt. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der gegenseitigen Bestätigung.
2.5. Der Berater behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn diese gegen die ethischen Grundsätze oder das Geschäftsmodell des Beraters verstoßen oder die erforderlichen Ressourcen nicht verfügbar sind.
3.1.1. Der Berater erbringt Leistungen im Bereich der Unternehmensberatung, insbesondere in den Bereichen Strategieentwicklung, Prozessoptimierung, Digitalisierung, Organisationsentwicklung, Coaching und Projektmanagement. Die genauen Inhalte und der Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Beratungsvertrag oder der Leistungsbeschreibung.
3.1.2. Die Leistungen des Beraters sind grundsätzlich Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB, es sei denn, im Einzelfall wird ausdrücklich ein Werkvertrag über die Erstellung eines bestimmten Werkes (z.B. ein spezifisches Software-Tool oder ein detailliertes Implementierungskonzept mit konkreten Leistungsmerkmalen und Abnahmekriterien) vereinbart. Der Berater schuldet demnach die Erbringung der vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung anerkannter branchenspezifischer Standards und Sorgfalt, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis (Erfolgsgarantie) hinsichtlich der Umsetzung oder der Auswirkungen der Beratungsergebnisse.
3.1.3. Die Beratung erfolgt auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Der Berater ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Plausibilität der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Unterlagen zu überprüfen, es sei denn, dies ist explizit vereinbart.
3.2.1. Zur ordnungsgemäßen und erfolgreichen Leistungserbringung ist der Berater auf die umfassende und zeitgerechte Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Berater alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und ihm Zugang zu relevanten Personen, Räumlichkeiten und technischen Systemen zu ermöglichen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
3.2.2. Der Kunde benennt für die Dauer des Projekts einen festen Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, Entscheidungen zu treffen und für die Koordination auf Seiten des Kunden verantwortlich ist. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und berechtigen den Berater gegebenenfalls zur Verlängerung der Leistungsfristen sowie zur Geltendmachung von Ersatz für entstandenen Mehraufwand.
3.2.3. Soweit der Berater im Rahmen seiner Leistungen Ergebnisse oder Zwischenergebnisse in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form präsentiert oder zur Verfügung stellt, hat der Kunde diese unverzüglich zu prüfen und etwaige Einwände oder Änderungswünsche innerhalb einer angemessenen Frist (im Zweifel 5 Werktage) schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, gelten die Ergebnisse als genehmigt.
3.3.1. Der Berater ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen. Der Berater stellt sicher, dass die eingesetzten Dritten die Vertraulichkeits- und Datenschutzbestimmungen in gleichem Maße wie der Berater selbst einhalten.
3.4.1. Der Berater erbringt ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten im Rahmen der Beratung rechtliche oder steuerliche Fragestellungen auftreten, empfiehlt der Berater dem Kunden, hierfür entsprechende Fachleute (Rechtsanwälte, Steuerberater) zu konsultieren. Der Berater übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von rechtlichen oder steuerlichen Einschätzungen, die im Rahmen der Beratung beiläufig geäußert werden.
4.1.1. Das Honorar für die Leistungen des Beraters wird im individuellen Beratungsvertrag festgelegt. Dies kann in Form eines Festpreises, auf Basis von Tagessätzen, Stundensätzen oder als monatliche Pauschale (Retainer-Fee) erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Honorare zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
4.1.2. Reisekosten, Übernachtungskosten und sonstige Auslagen, die im Rahmen der Leistungserbringung anfallen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart. Diese Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und sind durch entsprechende Belege nachzuweisen.
4.2.1. Rechnungen des Beraters sind, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. Der Berater ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, insbesondere bei längerfristigen Projekten oder Projekten mit hohem Vorleistungsanteil. Die Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen werden im individuellen Beratungsvertrag festgelegt.
4.2.2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Berater ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. sowie eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
4.2.3. Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist der Berater berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen einzustellen oder für weitere Leistungen Vorkasse zu verlangen. Der Berater kann den Vertrag auch außerordentlich kündigen, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung in Verzug bleibt.
4.3.1. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen gegenüber dem Berater nur berechtigt, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.1.1. Termine und Fristen für die Leistungserbringung sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart und schriftlich bestätigt wurden. Verbindliche Termine und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, vollständigen und mangelfreien Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden.
5.1.2. Verzögert sich die Leistungserbringung durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streik, behördliche Anordnungen), unvorhersehbare und vom Berater nicht zu vertretende Umstände (z.B. Ausfall von IT-Systemen, Personalmangel) oder durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden, verlängern sich die vereinbarten Fristen und Termine um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der Berater wird den Kunden über solche Verzögerungen unverzüglich informieren.
5.2.1. Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel am Geschäftssitz des Beraters, in den Räumlichkeiten des Kunden oder an einem vereinbarten Drittort (z.B. Meetingräume, Seminarhotels). Die Details werden im individuellen Beratungsvertrag festgelegt.
5.3.1. Wünscht der Kunde eine Änderung oder Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs, so ist dies dem Berater schriftlich mitzuteilen (Change Request). Der Berater wird dem Kunden daraufhin ein entsprechendes Angebot unterbreiten, das die Auswirkungen auf Kosten, Zeitplan und Leistungsbeschreibung darstellt.
5.3.2. Erst nach schriftlicher Annahme dieses Angebots durch den Kunden und schriftlicher Bestätigung durch den Berater werden die gewünschten Änderungen oder Erweiterungen verbindlicher Vertragsbestandteil. Bis zur Einigung über die Anpassung werden die ursprünglichen Leistungen unverändert fortgeführt, sofern dies technisch und organisatorisch möglich und zumutbar ist.
5.4.1. Soweit im Einzelfall eine Werkleistung vereinbart wurde (z.B. die Erstellung eines speziellen Konzepts mit konkreten Abnahmekriterien), ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald das Werk vertragsgemäß erbracht wurde. Der Berater fordert den Kunden zur Abnahme auf, wobei eine Abnahmefrist von 10 Werktagen ab Übergabe des Werkes als angemessen gilt.
5.4.2. Die Abnahme erfolgt schriftlich. Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb der Abnahmefrist keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt oder das Werk in Gebrauch nimmt bzw. produktiv einsetzt. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
6.1.1. Da der Berater in der Regel Dienstleistungen schuldet, besteht für diese keine Gewährleistung im werkvertraglichen Sinne hinsichtlich eines bestimmten Erfolges. Der Berater gewährleistet jedoch, dass die erbrachten Dienstleistungen mit der im Beratungsvertrag vereinbarten Sorgfalt und Expertise sowie unter Beachtung anerkannter professioneller Standards ausgeführt werden.
6.1.2. Sollte eine Dienstleistung Mängel in der Ausführung aufweisen, ist der Berater berechtigt und verpflichtet zur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung. Der Kunde hat dem Berater eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Schlägt die Nacherfüllung nach mindestens zwei Versuchen fehl, kann der Kunde eine Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
6.2.1. Im Falle von ausdrücklich als Werkleistung vereinbarten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften der §§ 631 ff. BGB. Der Berater gewährleistet, dass das Werk bei Abnahme frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
6.2.2. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Abnahme auf Mängel zu untersuchen und diese dem Berater unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Rügepflicht). Unterbleibt die Mängelrüge, gilt das Werk als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
6.2.3. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Der Berater hat nach seiner Wahl das Recht zur Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder zur Neuanfertigung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder, bei erheblichen Mängeln, den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
6.2.4. Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Beraters.
6.3.1. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel auf einer unsachgemäßen Nutzung, falschen Bedienung, Veränderungen durch den Kunden oder Dritte oder auf vom Kunden bereitgestellten fehlerhaften Informationen oder Materialien beruht.
6.3.2. Eine Erfolgsgarantie oder eine Garantie für die Erreichung spezifischer wirtschaftlicher Ergebnisse aufgrund der Beratung kann nicht gegeben werden, da der Erfolg wesentlich von der Umsetzung durch den Kunden und von nicht beeinflussbaren externen Faktoren abhängt.
7.1. Der Berater haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Beraters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Berater unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beraters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Berater nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies bedeutet, dass die Haftung auf solche Schäden beschränkt ist, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
7.3. Ausgeschlossen ist die Haftung des Beraters bei leichter Fahrlässigkeit für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht unmittelbar am Leistungsobjekt selbst, sondern infolge eines Mangels oder einer Verzögerung bei der Leistungserbringung entstehen, wie beispielsweise Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, entgangene Ersparnisse oder anderweitige Vermögensschäden.
7.4. Die Haftung des Beraters für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde ist selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich.
7.5. Die Haftung des Beraters ist in jedem Fall, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz, der Höhe nach auf die im jeweiligen individuellen Beratungsvertrag festgelegte maximale Haftungssumme begrenzt. Sofern im individuellen Beratungsvertrag keine spezielle Haftungsbegrenzung vereinbart wird, ist die Haftung des Beraters pro Schadensfall und pro Jahr auf einen Betrag von EUR 50.000,00 oder auf die Höhe des Auftragswertes des jeweiligen Projekts (maximal dreimal der durchschnittliche Jahresumsatz des Beraters mit dem betreffenden Kunden), je nachdem, welcher Betrag geringer ist, beschränkt. Die gesetzliche Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.
7.6. Soweit die Haftung des Beraters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.7. Der Berater haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen Dritter (z.B. Softwareanbieter, Netzwerkbetreiber) beruhen, es sei denn, der Berater hat die Auswahl oder Überwachung dieser Dritten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt.
8.1. Der Berater verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden Informationen des Kunden, insbesondere personenbezogene Daten und Betriebsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.
8.2. Der Berater verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
8.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Berater personenbezogene Daten, die für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind (z.B. Kontaktdaten des Ansprechpartners), erheben, speichern und verarbeiten darf. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendig ist (z.B. Subunternehmer) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
8.4. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung der Daten an den Berater verantwortlich und stellt sicher, dass alle erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung vorliegen.
8.5. Soweit der Berater im Rahmen der Leistungserbringung im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (AVV) zwischen den Parteien geschlossen. Die Bestimmungen dieser AVV haben Vorrang vor den vorliegenden AGB in Bezug auf die Auftragsverarbeitung.
8.6. Der Berater setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und sie vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu schützen.
8.7. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Rechten der betroffenen Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.), finden sich in der Datenschutzerklärung des Beraters auf der Website https://quidymfy.pro/datenschutz.
9.1. Anwendbares Recht: Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Berater und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.2. Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einem individuellen Beratungsvertrag ergeben, ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Berater ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
9.3. Schriftformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der individuellen Beratungsverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Eine Übermittlung per E-Mail oder Telefax ist ausreichend, sofern sie die beteiligten Parteien eindeutig identifiziert und die Erklärung des Parteiwillens klar und nachvollziehbar ist.
9.4. Abtretungsverbot: Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem jeweiligen Beratungsvertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beraters. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
9.5. Überschriften: Die in diesen AGB verwendeten Überschriften dienen lediglich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine eigenständige rechtliche Bedeutung oder Auswirkung auf die Auslegung der jeweiligen Bestimmung.
9.6. Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch. Soweit die AGB oder andere Vertragsdokumente in eine andere Sprache übersetzt werden, ist im Falle von Abweichungen oder Auslegungsfragen die deutsche Fassung maßgeblich.
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
10.2. Gleiches gilt für den Fall, dass die AGB eine Regelungslücke aufweisen sollten. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien entspricht, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bei Vertragsschluss erkannt.